Norm
ABGB §140 Abs2 AbRechtssatz
Das Gesetz stellt nur auf die tatsächliche Betreuung des Kindes ab; wem die Obsorge zukommt ist selbst dann irrelevant, wenn sich das Kind gegen seinen Willen rechtswidrig im Haushalt des anderen Elternteiles befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079242Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019