Norm
VBG §32 Abs2 litaRechtssatz
Entscheidend für die Berechtigung der Kündigung ist, ob das Verhalten des Vertragsbediensteten nicht nur seinen Kollegen gegenüber in seiner Gesamtheit unter Anlegung eines objektiven Maßstabes nach der Verkehrsauffassung mit dem Ansehen und den Interessen des Dienstes unvereinbar ist. Hier: Beschimpfungen von Kunden des Arbeitgebers, Beleidigungen und Beschimpfungen von Mitbediensteten, das "Drücken" vor der Arbeit und dergleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082263Dokumentnummer
JJR_19951011_OGH0002_009OBA00115_9500000_001