RS OGH 1995/10/12 8ObA246/95, 9Ob23/10p

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Veröffentlicht am 12.10.1995
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Norm

ASGG §50 Abs1 Z1
ASGG §51 Abs1
ASGG §52 Z3 lita

Rechtssatz

Ein angestellter Geschäftsführer ist ungeachtet seiner gesellschaftsrechtlichen Minderheitsbeteiligung als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG anzusehen. Ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 50 Abs 1 Z 1 ASGG liegt auch im Falle von sogenannten Nachwirkungen eines Arbeitsverhältnisses vor. Hier: Nichtigkeit des Verzichtes auf Pensionsansprüche durch den angestellten Geschäftsführer und seiner Ehefrau.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086024

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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