RS OGH 1995/10/12 2Ob574/95, 2Ob220/19w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1995
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Norm

ABGB §1497 IVG
ZPO §482 B2

Rechtssatz

Es verstößt auch die Einrede der Verjährung wegen nicht gehöriger Fortsetzung des Berufungsverfahrens gegen das Neuerungsverbot des § 482 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074937

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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