Norm
ABGB §1497 IVGRechtssatz
Es verstößt auch die Einrede der Verjährung wegen nicht gehöriger Fortsetzung des Berufungsverfahrens gegen das Neuerungsverbot des § 482 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074937Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.05.2020