RS OGH 1995/10/17 1Ob587/95, 1Ob2319/96b, 1Ob14/97h, 1Ob416/97a, 3Ob40/18f

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

ABGB §1500

Rechtssatz

Wer sich einer nicht völlig geklärten Rechtslage bloß mit beruhigenden Erklärungen des Verkäufers begnügt, ohne einen weiteren Versuch der Aufklärung der wahren Verhältnisse zu unternehmen, handelt fahrlässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079884

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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