Norm
StPO §364Rechtssatz
Da die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten vom Verteidiger rechtzeitig angemeldet und auch ausgeführt wurden, war der vom nachträglich (persönlich) gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist als gegenstandslos zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0101307Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022