RS OGH 1995/10/17 1Ob8/95

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

DevG §2

Rechtssatz

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ermächtigung nach § 2 DevG hat die Österreichische Nationalbank insbesondere die Aufgabe, für die Aufrechterhaltung und Sicherung der Währung zu sorgen, was als Ziel ihrer Tätigkeit in der Präambel zum Devisengesetz normativ festgelegt ist, sowie die Handlungsanweisungen des § 2 NBG zu beachten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Nationalbank, OeNB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082325

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_0010OB00008_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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