Norm
ALVG §12 Abs1Rechtssatz
Aufwandsentschädigungen von Gemeinderatsmandataren, die ein Ehrenamt ausüben, stellen kein Einkommen aus einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 12 ALVG dar und stehen daher dem Anspruch auf Sonderunterstützung nach § 1 Z 2 SUG nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086758Dokumentnummer
JJR_19951017_OGH0002_010OBS00169_9500000_002