RS OGH 1995/10/24 5Ob134/95, 5Ob150/05b, 5Ob48/14s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1995
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Norm

GBG §31 Abs2
GBG §53 Abs1
GBG §53 Abs2
KO §83 Abs2

Rechtssatz

Die vom Konkursgericht einem Rechtsakt des Masseverwaltes beigesetzte Genehmigungsklausel bezeugt einerseits die Unterschrift des Masseverwalters, andererseits die Erteilung der erforderlichen Genehmigung in einer für den Grundbuchsrichter genügenden Weise.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 134/95
    Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 134/95
    Veröff: SZ 68/200
  • 5 Ob 150/05b
    Entscheidungstext OGH 12.07.2005 5 Ob 150/05b
    Auch; Beisatz: Es ist die Beglaubigung der Unterschrift des Sachwalters dann entbehrlich, wenn die von ihm für seine Pflegebefohlene ausgestellte Urkunde auch beinhaltet, dass er zur Ausstellung einer Grundbuchsurkunde bevollmächtigt ist. (T1)
  • 5 Ob 48/14s
    Entscheidungstext OGH 18.11.2014 5 Ob 48/14s
    Vgl auch; Beisatz: Die Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts ersetzt nicht die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078999

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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