Norm
GBG §31 Abs2Rechtssatz
Die vom Konkursgericht einem Rechtsakt des Masseverwaltes beigesetzte Genehmigungsklausel bezeugt einerseits die Unterschrift des Masseverwalters, andererseits die Erteilung der erforderlichen Genehmigung in einer für den Grundbuchsrichter genügenden Weise.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078999Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015