Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Die Frage, ob eine Veräußerung zum offenbaren Vorteil des Minderjährigen dient, muss das Gericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände - auch der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse - beurteilen, wobei auch ideelle Vorteile für das Mündel berücksichtigt werden können; dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, wird im allgemeinen ein äußerst strenger Maßstab angelegt werden müssen, um das unbewegliche Vermögen des Mündels seiner großen wirtschaftlichen Bedeutung wegen zu erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081747Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.07.2020