Norm
StGB §129 Z3Rechtssatz
Eine Sperrvorrichtung im technischen Sinn setzt das Vorhandensein eines für ein Schloss typischen, ein Verschließen und Wiederöffnen ermöglichenden Sperrmechanismus voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094219Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2017