RS OGH 1995/11/7 14Os160/95 (14Os161/95, 14Os162/95), 12Os171/08a, 15Os113/14b, 15Os29/16b, 12Os47/1

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Veröffentlicht am 07.11.1995
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Norm

StGB §129 Z3

Rechtssatz

Eine Sperrvorrichtung im technischen Sinn setzt das Vorhandensein eines für ein Schloss typischen, ein Verschließen und Wiederöffnen ermöglichenden Sperrmechanismus voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094219

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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