Norm
ABGB §1327 aRechtssatz
Bei Ersatzansprüchen Hinterbliebener für den Verlust gesetzlicher Unterhaltsrenten als Folge von Tötung oder Verletzung des Unterhaltspflichtigen ist das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht selbständig nach inländischem IPR zu beurteilen. (Hier: Der bei einem Unfall Getötete war nach italienischem Recht den Klägern zur Leistung von Unterhalt verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083637Dokumentnummer
JJR_19951108_OGH0002_0070OB00626_9500000_001