Norm
VBO Innsbruck §27Rechtssatz
Mangels einer landesgesetzlichen oder vertraglichen Determinierung des der Berechnung der Abfertigung zugrundeliegenden Begriffes "Monatsentgelt" in § 27 VBO ist der im Arbeitsrecht allgemein geltende weite Entgeltbegriff, wonach alle nur erdenklichen Entgeltarten, wie Zulagen, Provisionen, Prämien etc Entgelt sind, für die Auslegung des Begriffes "Monatsentgelt" als Abfertigungsberechnungsgrundlage heranzuziehen; geleistete Sonderzahlungen sind daher in die Abfertigungsberechnungsgrundlage einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081839Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.10.2019