Norm
ZPO §355Rechtssatz
Wurde dem Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen vom Erstgericht nicht stattgegeben, und sah das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung als zutreffend an, liegt insoweit auch ein bestätigender und daher im Sinn des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unanfechtbarer Beschluß vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086349Dokumentnummer
JJR_19951108_OGH0002_0070OB00541_9500000_001