Norm
ABGB §1330 ARechtssatz
Wird der Proponent für die Gründung eines Zeitgeschichte-Museums als "Nazi" bezeichnet wird, enthält diese als Beleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB zu qualifizierende Bezeichnung keinen einer objektiven Überprüfung zugänglichen Tatsachenkern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085175Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018