Norm
EO §54 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Fehlen eines Antrages auf Überweisung der gepfändeten Forderung bei einer Exekutionsführung nach § 303 Abs 2 EO stellt einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel des Exekutionsantrages dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000031Dokumentnummer
JJR_19951110_OLG0819_00300R00159_9500000_001