RS OGH 1995/11/14 10ObS114/95, 10ObS246/95

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z1

Rechtssatz

§ 176 Abs 1 Z 1 ASVG dehnte den Versicherungsschutz für Personen, die als Dienstnehmer unfallversichert sind, auf Tätigkeiten aus, die sie außerberuflich, aber doch im mittelbaren Zusammenhang mit ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Teilnehmer der Betriebsversammlung, als Mitglied oder im Auftrag des Betriebsrates oder sonst in Angelegenheiten der Betriebsvertretung ausüben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089394

Dokumentnummer

JJR_19951114_OGH0002_010OBS00114_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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