Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Stand ein Mitglied des Betriebsrates während der Teilnahme an der privaten Abschiedsfeier eines Direktors unter Unfallversicherungsschutz, so stand es auch auf der unmittelbaren Heimfahrt von dieser Veranstaltung unter Unfallversicherungsschutz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089398Dokumentnummer
JJR_19951114_OGH0002_010OBS00114_9500000_004