RS OGH 1995/11/14 10ObS114/95

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z9

Rechtssatz

Der Umweg auf einer Fahrgemeinschaft, die nur deshalb begründet wird, um eine private Fahrt zu ermöglichen, ist nicht geschützt. Den Unfallversicherungsschutz während einer solchen Fahrgemeinschaft kann der Fahrer nur dann für sich beanspruchen, wenn auch die beförderte Person als "Betriebsangehörige oder Versicherte" unterwegs gewesen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089401

Dokumentnummer

JJR_19951114_OGH0002_010OBS00114_9500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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