Norm
ASVG §175 Abs2 Z9Rechtssatz
Der Umweg auf einer Fahrgemeinschaft, die nur deshalb begründet wird, um eine private Fahrt zu ermöglichen, ist nicht geschützt. Den Unfallversicherungsschutz während einer solchen Fahrgemeinschaft kann der Fahrer nur dann für sich beanspruchen, wenn auch die beförderte Person als "Betriebsangehörige oder Versicherte" unterwegs gewesen war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089401Dokumentnummer
JJR_19951114_OGH0002_010OBS00114_9500000_006