Norm
ASGG §65 Abs1 Z7Rechtssatz
Brachte ein Kläger gegen einen abweisenden Bescheid des Versicherungsträgers zuerste eine Klage wegen Insolvenzausfallgeld in einer bestimmten Höhe ein und begehrte einen Tag später mit einer zweiten Klage einen weiteren Betrag an Insolvenzausfallgeld, ist die weitere Klage lediglich als zulässige Klagsausdehnung zu werten. Eine Zurückweisung der zweiten Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges kommt nicht in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081563Dokumentnummer
JJR_19951116_OGH0002_008OBS00039_9500000_001