Norm
UWG §14 B3Rechtssatz
Gehören einem klagenden Schutzverband nur Unternehmer einer bestimmten Branche als Mitglieder an, so ist er schon nach der Zusammensetzung seiner Mitglieder dazu bestimmt und geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der von ihm vertretenen Unternehmer zu fördern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090656Dokumentnummer
JJR_19951121_OGH0002_0040OB00083_9500000_001