RS OGH 1995/11/21 4Ob83/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1995
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Norm

UWG §14 B3

Rechtssatz

Gehören einem klagenden Schutzverband nur Unternehmer einer bestimmten Branche als Mitglieder an, so ist er schon nach der Zusammensetzung seiner Mitglieder dazu bestimmt und geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der von ihm vertretenen Unternehmer zu fördern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090656

Dokumentnummer

JJR_19951121_OGH0002_0040OB00083_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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