Norm
EO §7 Abs3 EaRechtssatz
Hängt die Frage des Eintritts der Rechtskraft oder Scheinrechtskraft von streitigen Tatsachen - Prozessunfähigkeit des Nichtigkeitsklägers im Zeitpunkt des Vorverfahrens - ab, ist eine Nichtigkeitsklage zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078895Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2011