Norm
LiegTeilG §1Rechtssatz
Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß § 39 Abs 1 VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087600Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009