Norm
AnfO §2Rechtssatz
Fallen das Veräußerungsgeschäft (Kaufvertrag) und der darauf gegründete Eigentumserwerb (bücherliche Einverleibung) zeitlich (weit) auseinander, so ist der für die Schädlichkeit der Benachteiligungsabsicht des Schuldners maßgebliche Zeitpunkt der dessen Tätigkeit, also beim Verkauf einer Liegenschaft der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern der Verkäufer die Aufsandungserklärung bereits im Vertrag selbst abgegeben hat, und nicht jener, in dem der Käufer die Einverleibung seines Eigentums.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086654Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011