RS OGH 1995/11/22 1Ob521/95, 10Ob99/02k, 5Ob99/04a, 2Ob53/07v

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Norm

AnfO §2
KO §28

Rechtssatz

Fallen das Veräußerungsgeschäft (Kaufvertrag) und der darauf gegründete Eigentumserwerb (bücherliche Einverleibung) zeitlich (weit) auseinander, so ist der für die Schädlichkeit der Benachteiligungsabsicht des Schuldners maßgebliche Zeitpunkt der dessen Tätigkeit, also beim Verkauf einer Liegenschaft der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern der Verkäufer die Aufsandungserklärung bereits im Vertrag selbst abgegeben hat, und nicht jener, in dem der Käufer die Einverleibung seines Eigentums.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086654

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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