Norm
StPO §284 Abs1 BRechtssatz
Um ein Rechtsmittel als Nichtigkeitsbeschwerde behandeln zu können, ist es zumindest erforderlich, daß bei der Anmeldung eine Nichtigkeit behauptet wird und nur in diesem Fall kann das Rechtsmittel auch bei falscher Bezeichnung insoweit als Nichtigkeitsbeschwerde in Behandlung gezogen werden, als es den Bestimmungen des § 285 StPO entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100000Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022