Norm
GBG §94 FRechtssatz
Die Ansicht, die Verpflichtung zum Nachweis der Staatsbürgerschaft gemäß § 5 Abs 3 WrAusländergrunderwerbsG betreffe nur Ausländer, widerspricht der Systematik und dem Sinn des Gesetzes. Während ausländische Erwerber gemäß § 5 Abs 1 leg cit dem Grundbuchsgericht den grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsbescheid vorlegen müssen, haben Inländer ihre Staatsbürgerschaft nachzuweisen um darzutun, dass kein genehmigungspflichtiger Grunderwerb durch Ausländer vorliegt. Die in einem Kaufvertrag aufgenommene Erklärung, österreichischer Staatsbürger zu sein, stellt keinen Nachweis, sondern bloß eine Behauptung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2016