Norm
ZPO §235 Abs5Rechtssatz
Wurde eine Klage im Sinne des § 6 Abs 2 KO unrichtig gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Masseverwalter - auf Antrag oder von Amts wegen - zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078932Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2021