RS OGH 1995/12/4 7Ra144/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1995
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Norm

ASGG §50
ASGG §52 Z2

Rechtssatz

Die Klage eines Arbeitgebers gegen den Haftpflichtversicherer eines Verkehrsteilnehmers auf Ersatz der Lohnfortzahlung aus dem Titel des Schadenersatzes betrifft keine Arbeitsrechtssache und fällt daher in die Zuständigkeit der allgemeinen Gerichtsbarkeit (vgl 2 Ob 21/94).

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 15R143/02p. Diese ist nunmehr unter RW0000549 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000046

Im RIS seit

03.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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