Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Handelt es sich beim Bezug von "Reisekosten" um eine reine Aufwandsentschädigung, dann ist dieser Betrag in die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086684Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008