Norm
StGB §165 Abs1Rechtssatz
Mit der physischen Verbringung von Geldbeträgen über die Staatsgrenze (in Geldkoffern) ohne entsprechende Offenlegung von dessen Herkunft und Weitergabe ist notwendigerweise ein Tarnungseffekt verbunden, der eine Zurückverfolgung des Geldflusses zu seinem verbrecherischen Ursprung mangels Buchungsunterlagen ("Paper trail") objektiv erschwert, wenn nicht gar vereitelt. Damit werden aber solche Vermögenswerte vor den Geschädigten und den nachforschenden Sicherheitsbehörden im Sinne des § 165 Abs 1 StGB verborgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094983Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022