Norm
StGB §143 BRechtssatz
Eine Waffe wird dann beim Raub verwendet, wenn sie bei der Gewaltausübung gegen eine Person oder bei der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum Einsatz gelangt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093850Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.09.2016