RS OGH 1995/12/6 13Os172/95, 13Os84/16a

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Veröffentlicht am 06.12.1995
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Norm

StPO §258 Abs2 Bb

Rechtssatz

Auch eine verlesene Zeugenaussage ist ein Beweismittel, über dessen Beweiskraft die Tatrichter in freier Beweiswürdigung zu befinden haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0098470

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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