Norm
ABGB §1325 ARechtssatz
Die Frage, ob der Verlust oder die Minderung der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, dem Erwerbsschaden oder den vermehrten Bedürfnissen zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob die Arbeitsleistung einem Beitrag zum Familienunterhalt oder nur der Befriedigung eigener persönlicher Bedürfnisse dient. Wenn die Haushaltstätigkeit nur eigenen Bedürfnissen dient und daher nicht als Erwerbsquelle in Frage kommt, stellt sie keine der Erwerbstätigkeit vergleichbare Arbeitsleistung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087381Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021