Norm
WEG 1975 §1 Abs1Rechtssatz
Der bloße Umstand, daß an einer Wohnung Wohnungseigentum nicht bestehen kann, nimmt ihr nicht den Charakter als Wohnung, sodaß sie Objekt der Eigennutzung eines Miteigentümers, aber auch eines Mietvertrages sein kann; er macht sie auch nicht zu einem allgemeinen Teil des Hauses, weil eine Substandardwohnung iSd § 1 Abs 3 WEG typischerweise individuell genutzt wird und nach dem Willen des Gesetzgebers auch weiterhin für die Befriedigung von Wohnbedürfnissen zur Verfügung stehen soll. Nur die Begründung von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen (in der speziellen Definition des § 1 Abs 3 nF WEG) wollte der Gesetzgeber ausschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079835Dokumentnummer
JJR_19951212_OGH0002_0050OB00126_9500000_004