Norm
ABGB §7Rechtssatz
Auch wenn Art III Abschnitt II Z 6 hinsichtlich der Bestimmungen des § 1 Abs 2 sowie des § 5 Abs 1 und 2 WEG eine gewisse Rückwirkung vorsieht, ist eine ungewollte Regelungslücke in bezug auf § 1 Abs 3 nF WEG, die gemäß § 7 ABGB durch Analogie geschlossen werden könnte, nicht zu erkennen; die Übergangsbestimmungen des Art III Abschnitt II des 3. WÄG stellt - was ja in Z 1 leg cit zum Ausdruck kommt - nur eine einschränkend auszulegende Ausnahme von der grundsätzlichen Geltung des neuen Rechts dar. Dementsprechend hat eine vor dem 1. Oktober 1993 beantragte Nutzwertfestsetzung die durch § 1 Abs 3 WEG idF des 3. WÄG geschaffene neue Rechtslage zu berücksichtigen; diese steht einer Festsetzung von Nutzwerten für "Substandardwohnungen" nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079827Dokumentnummer
JJR_19951212_OGH0002_0050OB00126_9500000_001