Norm
StGB §6 FRechtssatz
Bei Beurteilung der inneren Tatbestandserfordernisse des § 159 Abs 1 StGB ist ein objektiv-subjektiver Maßstab anzulegen, wobei regelmäßig vom Erfahrungsstand und Wissensstand eines verantwortungsbewussten Kaufmannes auszugehen ist. Dieser Sorgfaltsmaßstab betrifft eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089407Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.10.2020