RS OGH 1995/12/13 7Ob636/95, 5Ob151/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1995
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Norm

EO §402 Abs1 C
ZPO §528 Abs2 Satz2 A
ZPO §528 Abs2 Satz2 B

Rechtssatz

Bestätigt die zweite Instanz das an das Grundbuchsgericht gerichtete Ersuchen des ersten Gerichtes um Vollzug eines mittels einstweiliger Verfügung bewilligten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes, ist dagegen der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig. Die Ausnahmeregelung des § 402 Abs 1 EO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0102984

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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