Norm
EO §402 Abs1 CRechtssatz
Bestätigt die zweite Instanz das an das Grundbuchsgericht gerichtete Ersuchen des ersten Gerichtes um Vollzug eines mittels einstweiliger Verfügung bewilligten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes, ist dagegen der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig. Die Ausnahmeregelung des § 402 Abs 1 EO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0102984Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.12.2018