Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Bei der Einbruchsqualifikation durch Einsteigen in ein Gebäude ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob beim Passieren einer zum ordnungsgemäßen Betretung nicht bestimmten Fensteröffnung zusätzlich eine Verriegelung überwunden wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093892Dokumentnummer
JJR_19951214_OGH0002_0120OS00164_9500000_001