Norm
ASVG §292Rechtssatz
Unterläßt ein (eine) Ausgleichszulagenwerber (Ausgleichszulagenwerberin) die Durchsetzung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches, obgleich ihm (ihr) dessen Durchsetzung zumindest teilweise möglich und zumutbar wäre und würde er (sie) davon auch nicht Abstand nehmen, wenn der Ausfall nicht durch die Ausgleichszulage gedeckt wäre, so sind diese Ansprüche bei Berechnung dieser Zulage als tatsächlich zufließend zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089502Dokumentnummer
JJR_19951219_OGH0002_010OBS00205_9400000_001