Norm
PO §187Rechtssatz
Die Ausfolgung einer hinterlegten Sendung beim Postamt an einen Postbevollmächtigten bewirkt die Zustellung selbst dann, wenn der Hinterlegungsvorgang fehlerhaft war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079244Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021