Norm
GRBG §3 Abs2Rechtssatz
Wird einem Verbesserungsauftrag nicht binnen der Wochenfrist des § 3 Abs 2 GRBG nachgekommen, so ist die Grundrechtsbeschwerde zurückzuweisen. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist ist gemäß § 6 Abs 1 erster Satz StPO (in Verbindung mit § 10 GRBG) unzulässig, weil im Grundrechtsbeschwerdegesetz das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0075169Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008