RS OGH 1996/1/4 14Os183/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.1996
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Norm

GRBG §3 Abs2
GRBG §10
StPO §6 Abs1 B

Rechtssatz

Wird einem Verbesserungsauftrag nicht binnen der Wochenfrist des § 3 Abs 2 GRBG nachgekommen, so ist die Grundrechtsbeschwerde zurückzuweisen. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist ist gemäß § 6 Abs 1 erster Satz StPO (in Verbindung mit § 10 GRBG) unzulässig, weil im Grundrechtsbeschwerdegesetz das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0075169

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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