RS OLG Wien 1996/01/08 3R169/95

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Veröffentlicht am 08.01.1996
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Rechtssatz

Die Bewilligung von Verfahrenshilfe für den Masseverwalter setzt voraus, daß die bei einem Prozeßerfolg zu erwartende Befriedigungsquote (bzw. deren Erhöhung) für die Konkursgläubiger wirtschaftlich spürbar ist; dies ist bei einer Quote von 1 % nicht der Fall.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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