Norm
StPO §392Rechtssatz
Auch das Beschwerdegericht hat sich auf die in Beschwerde gezogenen Punkte zu beschränken und darf nur jene Entscheidungen überprüfen, die von der Beschwerde betroffen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101576Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009