RS OGH 1996/1/10 13Os190/95, 15Os33/09f (15Os34/09b, 15Os35/09z, 15Os36/09x)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1996
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Norm

StPO §392
StPO §395

Rechtssatz

Auch das Beschwerdegericht hat sich auf die in Beschwerde gezogenen Punkte zu beschränken und darf nur jene Entscheidungen überprüfen, die von der Beschwerde betroffen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101576

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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