RS OGH 1996/1/17 9ObA8/96

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Veröffentlicht am 17.01.1996
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Norm

MuttSchG §10 Abs1

Rechtssatz

Wendet die Arbeitnehmerin die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Schwangerschaft ein, so hat sie diese zum Zeitpunkt der Kündigung nachzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101807

Dokumentnummer

JJR_19960117_OGH0002_009OBA00008_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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