Norm
ABGB §273Rechtssatz
Jedenfalls soweit ein Betroffener im Sachwalterschaftsverfahren befugt ist, auch durch einen Bevollmächtigten Anträge zu stellen und Rechtsmittel auszuführen, steht ihm auch die Ausübung des Ablehnungsrechts zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102378Dokumentnummer
JJR_19960130_OGH0002_0010OB00513_9600000_001