Norm
AHG §9 Abs5Rechtssatz
Bei der Verschuldung eines Verkehrsunfalls durch einen hoheitlich handelnden Lenker kann dieser auch nicht noch von einem Dritten, auf den die Schadenersatzansprüche allenfalls übergegangen sind, belangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102061Dokumentnummer
JJR_19960130_OGH0002_0010OB00050_9500000_002