RS OGH 1996/1/30 1Ob50/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1996
beobachten
merken

Norm

AHG §9 Abs5

Rechtssatz

Bei der Verschuldung eines Verkehrsunfalls durch einen hoheitlich handelnden Lenker kann dieser auch nicht noch von einem Dritten, auf den die Schadenersatzansprüche allenfalls übergegangen sind, belangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102061

Dokumentnummer

JJR_19960130_OGH0002_0010OB00050_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten