Norm
GMG §28Rechtssatz
Wird im Verletzungsstreit vom Beklagten die Schutzwürdigkeit des Gebrauchsmusters bestritten, so ist in diesem Verfahren zu prüfen, ob das Gebrauchsmuster schutzfähig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103414Dokumentnummer
JJR_19960130_OGH0002_0040OB00006_9600000_005