Norm
ABGB §146Rechtssatz
Dem obsorgebrechtigten Elternteil steht es allein zu, über die Werterziehung seines Kindes zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102063Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020