Norm
GMG §28Rechtssatz
Ein Gebrauchsmuster, dem (zum Beispiel) die Neuheit oder der erfinderische Schritt fehlen, ist ein bloßes Scheinrecht, dessen Nichtigerklärung jedermann beantragen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103416Dokumentnummer
JJR_19960130_OGH0002_0040OB00006_9600000_007