RS OGH 1996/1/30 4Ob505/96, 7Ob233/00s, 6Ob86/05y, 8Ob151/06y, 8Ob140/06f, 5Ob75/18t

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Norm

ABGB §1299 B

Rechtssatz

Zur Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht genügt es nicht, im bürokratischen Weg eine Zustimmungserklärung zum operativen Eingriff einzuholen; vielmehr kann das unmittelbare persönliche ärztliche Aufklärungsgespräch durch nichts ersetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102906

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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